Sich bei der Sozial-Versicherung (CCSS) anmelden, wenn Sie Geld vom Land Luxemburg bekommen.
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sie wohnen im Land Luxemburg.
Und Sie haben keine Arbeit?
Oder Sie können nicht arbeiten?
Zum Beispiel: weil Sie krank sind.
Das heißt:
Sie bekommen keinen Lohn (Paie) von einem Arbeit-Geber (Patron).
Dann bekommen Sie Geld vom Land Luxemburg.
Zum Beispiel: Chômage, REVIS, Invaliden-Pension.
Sie bekommen Geld vom Land Luxembourg?
Dann sind Sie automatisch bei der Sozial-Versicherung (CCSS) angemeldet.
Automatisch heißt: Sie müssen sich nicht anmelden.
Die Sozial-Versicherung (CCSS) hilft Ihnen:
- wenn Sie krank sind,
- wenn Sie Kinder haben,
- wenn Sie in die Pension gehen,
- wenn Sie einen Unfall auf der Arbeit haben.
Welche Geld-Hilfen gibt es?
Es gibt viele verschiedene Geld-Hilfen vom Land Luxemburg,
wenn Sie nicht arbeiten.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie keine Arbeit haben,
bekommen Sie Arbeits-Losen-Geld (Chômage). - Wenn Sie krank sind und nicht mehr arbeiten können,
bekommen Sie die Invaliden-Pension.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
- Wenn Sie wenig Geld haben,
bekommen Sie den REVIS.
Auf Französisch heißt das:
REVenu d’Inclusion Sociale.
Früher sagte man: RMG.
- Wenn Sie eine schwere Beeinträchtigung haben,
bekommen Sie die Geld-Hilfe für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung (RPGH).
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Wer ist bei der Sozial-Versicherung (CCSS) angemeldet?
Sie wohnen im Land Luxemburg.
Und Sie bekommen eine Geld-Hilfe.
Zum Beispiel: Chômage, REVIS, Invaliden-Pension.
Dann sind Sie automatisch bei der Sozial-Versicherung angemeldet.
So können Sie zum Arzt gehen, ohne alles selbst zu bezahlen.
Wie bezahlen Sie die Sozial-Versicherung (CCSS)?
Sie bekommen jeden Monat eine Geld-Hilfe?
Zum Beispiel: Chômage, REVIS, Invaliden-Pension.
Dann wird ein Teil von dieser Geld-Hilfe automatisch abgezogen.
Sie müssen nichts machen.
Wie viel Sie zahlen, hängt davon ab, wie viel Geld Sie bekommen.
Zum Beispiel: Sie bekommen viel Geld-Hilfe.
Dann müssen Sie mehr bezahlen.
Was bezahlt die Sozial-Versicherung (CCSS) für Sie?
Sie bekommen Geld von der CCSS zurück, wenn Sie:
- zum Arzt gehen,
- Medikamente in der Apotheke kaufen,
- eine Operation brauchen.
So geht das:
- Sie gehen zum Arzt oder ins Kranken-Haus.
- Sie bezahlen die Rechnung.
- Sie schicken die Rechnung an die Gesundheits-Kasse.
Die Gesundheits-Kasse heißt CNS.
Die CNS ist ein Teil von der Sozial-Versicherung (CCSS). - Nach ein paar Wochen bekommen Sie das Geld zurück.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Manchmal bezahlt die CNS direkt.
Zum Beispiel: Eine Operation im Kranken-Haus.
Oder Medikamente in der Apotheke.
Das nennt man Direkt-Zahlung.
Was müssen Sie selbst bezahlen?
Sie sind bei der CCSS angemeldet?
Dann müssen Sie nur einen Teil von der Rechnung selbst bezahlen.
Diesen Teil nennt man Selbst-Beteiligung.
Sie oder Ihre Familie haben zu viel bezahlt?
Dann bekommen Sie Geld zurück.
Familie bedeutet hier: Menschen, die mit Ihnen zusammen wohnen.
Das Geld bekommen Sie von Ihrer Gesundheits-Kasse.
Sie haben sehr wenig Geld und können eine Rechnung nicht bezahlen?
Sie haben im Moment nur sehr wenig Geld?
Sie können Ihre Rechnungen vom Arzt nicht bezahlen?
Dann können Sie bei der CNS eine Ausnahme anfragen.
Das heißt: Die CNS bezahlt die Rechnung direkt.
Sie müssen diese Hilfe mit einem Brief anfragen.
Wichtig für die Anfrage:
- Die Rechnung muss über 250 € sein.
- Wenn Sie die Rechnung bekommen,
haben Sie 3 Monate Zeit die Anfrage zu machen. - Sie müssen erklären: Warum Sie die Rechnung nicht selbst bezahlen können.
- Sie können alle wichtigen Beweis-Papiere mitschicken.
Zum Beispiel: ein Beweis-Papier von Ihrem Bank-Konto.
Die CNS sagt Ja zu Ihrer Anfrage?
Dann bezahlt die CNS die Rechnung selbst.
Aber: Einen kleinen Teil der Rechnung müssen Sie selbst bezahlen.
Hinweis:
Sie können zum Arzt gehen, ohne zu bezahlen.
Das geht:
- wenn Sie wenig Geld verdienen,
- oder kein Geld haben.
Diese Hilfe heißt auf Französisch: tiers payant social (TPS).
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Nur nach Terminvereinbarung:
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Nationale Erstattungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
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