Luxemburgisches Schiffsregister: Eintragung und Löschung von Schiffen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es gibt 3 verschiedene Vorgänge im Zusammenhang mit der Eintragung von Schiffen in das öffentliche Schiffsregister Luxemburgs:

  • Antrag auf Volleintrag: Die Eigentumsrechte am Schiff werden in Luxemburg eingetragen, und das Schiff fährt unter luxemburgischer Flagge;
  • Antrag auf Bareboat-in-Eintragung: Die Eigentumsrechte am Schiff werden im Ausland eingetragen und das Schiff fährt unter luxemburgischer Flagge;
  • Antrag auf Bareboat-out-Genehmigung: Die Eigentumsrechte am Schiff werden in Luxemburg eingetragen, und das Schiff fährt unter ausländischer Flagge.

Diese Anträge auf Eintragung, Erneuerung sowie auf Löschung sind an das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) zu richten.

Für Schiffe mit einer Besatzung muss bei Einreichung des Antrags auf Eintragung ein Antrag auf Mindestbesatzung (minimum safe manning) gestellt werden. Bei Änderung der Geschäftstätigkeit, die eine Änderung dieser Mindestbesatzung rechtfertigen kann, kann ein neuer Antrag gestellt werden.

Ebenso muss dem CAM innerhalb von 30 Tagen jede Änderung der Angaben mitgeteilt werden, die im Antrag auf Eintragung und in den zu diesem Zweck eingereichten Unterlagen enthalten sein müssen (zum Beispiel: Wechsel des Eigentümers, Wechsel der antragstellenden Person, Wechsel des Charterers, Änderung des Namens des Schiffes).

Betroffene Personen

Die Anträge sind einzureichen:

  • entweder vom Eigentümer des Schiffes;
  • oder vom Charterer im Falle einer Bareboat-in-Eintragung;
  • oder vom Betreiber des Schiffes, auf dessen Namen das Schiff eingetragen wird.

Ein Betreiber kann den Volleintrag in seinem eigenen Namen beantragen, wenn er vom Eigentümer ausdrücklich dazu ermächtigt wurde und sich bereit erklärt, gemäß luxemburgischem Recht für das Schiff und die Personen an Bord unter den gleichen Bedingungen und in der gleichen Weise zu haften, wie es der Schiffseigentümer tun würde, wenn die Eintragung auf seinen Namen erfolgt wäre.

Voraussetzungen

Jede Reederei, die sich in Luxemburg niederlässt, muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit als luxemburgische Reederei zugelassen werden.

Um ein Schiff in Luxemburg eintragen zu können, muss die gesamte oder zumindest ein wesentlicher Teil der Verwaltung des Schiffes von Luxemburg aus ausgeübt werden und das Schiff muss:

  • entweder zu mehr als der Hälfte Eigentum von Staatsangehörigen der Europäischen Union (EU) oder von Handelsgesellschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat sein;
  • oder von diesen Personen betrieben werden;
  • oder bareboat gechartert sein.

Ein Schiff wird definiert als jedes schwimmende Gerät:

  • mit einer Bruttoraumzahl von 200 oder mehr;
  • das für die Navigation über oder unter Wasser geeignet ist;
  • das gewöhnlich den Gefahren des Meeres ausgesetzt ist; und
  • das gewerblich betrieben wird oder betrieben werden soll.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen je nach Fall Folgendes online über MyGuichet.lu ausfüllen:

Ausgefüllte Anträge können in Ihrem Bereich gespeichert werden, bis der Antrag fertiggestellt ist.

Sobald alle Felder ausgefüllt sind, erstellt das System:

  • das auf Ihren Fall zutreffende Formular;
  • die Liste der erforderlichen Belege (Kaufverträge, technische Unterlagen des Schiffes, Besatzungsliste usw.).

Nachdem Sie Ihren Antrag fertiggestellt und bestätigt haben, müssen Sie ihn auf sicherem elektronischem Weg über MyGuichet.lu an das CAM senden.

Verfolgung des Bearbeitungsstatus

Die Eintragungsbescheinigung wird der antragstellenden Person persönlich ausgehändigt.

Die Löschungsurkunde wird der antragstellenden Person persönlich ausgehändigt. Sie ermöglicht es dem Hypothekenamt, das Schiff aus dem luxemburgischen Schiffsregister zu löschen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)

Adresse:
3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.