Investitionsbeihilfe für die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie infolge einer Ausschreibung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie in Luxemburg zu fördern, steht Unternehmen eine neue Ausschreibung für eine Investitionsbeihilfe zur Verfügung.
Diese Beihilfe gilt für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Energie:
- an den Außenhüllen von Gebäuden;
- auf ZAE-Grundstücken; oder
- als Schattenhallen.
In Bezug auf die Außenhülle von Gebäuden wurde ein spezifisches Los für Photovoltaikanlagen eingeführt, bei denen „Leichtbaumodule“ auf dem Dach oder Module an der Fassade montiert werden. Es wird ein Unterschied zu „herkömmlichen“ Dachanlagen gemacht. Alle Lose sind in 2 Teillose unterteilt: mit oder ohne Speichervorrichtung.
Die Beihilfe wird infolge eines Projektaufrufs bewilligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität die geringste Beihilfe benötigen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten:
- ist mit einem Budget von höchstens 3 Millionen Euro ausgestattet; und
- läuft vom 16. Februar bis zum 17. April 2026 (12:00 Uhr MESZ).
Anträge auf Investitionsbeihilfe sind über die Plattform MyGuichet.lu einzureichen. Das Lastenheft kann hier abgerufen werden (Französisch, Pdf, 451 KB). Ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Französisch, Pdf, 350 KB) wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Betroffene Personen
Juristische Personen (SA, SARL, Genossenschaften), die:
- in Luxemburg niedergelassen sind;
- hauptberuflich eine Wirtschaftstätigkeit ausüben;
- in Anlagen zur Erzeugung von Strom aus photovoltaischer Solarenergie investieren; und
- die einschlägigen allgemeinen Bedingungen erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht teilnehmen.
Alle antragstellenden Unternehmen werden gebeten, vor der Einreichung ihres Beihilfeantrags entweder Luxinnovation (aides@luxinnovation.lu), die Handwerkskammer (ehandwierk@cdm.lu) oder das House of Sustainability (sustainability@cc.lu) zu kontaktieren, um bei ihren Behördengängen unterstützt zu werden.
Fristen
Der erste Verbrauch von durch die Anlage produziertem Strom muss binnen 18 Monaten nach Bewilligung der Beihilfe erfolgen. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist gewährt werden.
Der Projektaufruf mit einem Höchstbudget von 3 Millionen Euro, verteilt auf 3 Lose, läuft vom 16. Februar bis zum 17. April 2026 (12:00 Uhr MESZ).
Vorgehensweise und Details
Förderfähige Kosten
Investitionen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage.
Die Betriebskosten sowie die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.
Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben. Die Liste der förderfähigen Kosten ist die folgende:
- Erwerb und Anbringung des elektrischen Materials (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Verteilerkästen, Verkabelung usw.);
- Erwerb von Strukturelementen, die die Module tragen;
- Engineering- und Entwicklungskosten;
- Durchführung des Anschlusses (Anschlusskosten, Transformator, Hoch- und Tiefbauarbeiten);
- Kauf der Speichervorrichtung und damit verbundene Installationskosten.
Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte
Für jedes Teillos werden die Angebote, die innerhalb der Frist eingegangen sind und nicht gemäß den im Lastenheft dargelegten Bestimmungen ausgeschlossen wurden, wie folgt geordnet:
- pro Betrag der Referenzbeihilfe Ar (im Antragsformular angegeben);
- bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe, nach steigender Leistung;
- bei gleicher Höhe der gewichteten Referenzbeihilfe und der Leistung, per Auslosung unter den gleichrangigen Anträgen.
Für jedes Teillos werden die Angebote in aufsteigender Reihenfolge der unter Verwendung der zuvor beschriebenen Methode erhaltenen Klassifizierung zurückbehalten, bis das letzte berücksichtigte Angebot das genaue Erreichen des Höchstbetrags der Beihilfe für das betreffende Teillos ermöglicht. Wird der Höchstbetrag der Beihilfe für das betreffende Teillos überschritten, wird das letzte zulässige Angebot, das zur Überschreitung dieses Höchstbetrags geführt hat, nicht mehr berücksichtigt, und das Zuteilungsverfahren endet.
Bei Unterzeichnung von Teillosen ist eine Wettbewerbsbedingung sowie eine Übertragung nicht zugeteilter Beträge vorgesehen. Die Wettbewerbsklausel bringt mit sich, dass höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden und zulässig sind, ausgewählt werden können. Wurden weniger als 10 zulässige Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.
Antragstellung
Sie müssen den Antrag über einen Online-Assistenten einreichen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Sie oder Ihr Bevollmächtigter benötigen ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Identifizierung des Unternehmens und der Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit), der das Unternehmen angehört, in Form eines Organigramms, Formulare, die Auskunft über die Größe des Unternehmens geben, und gegebenenfalls die Satzung des Unternehmens;
- offizieller Jahresabschluss des antragstellenden Unternehmens und der verbundenen Unternehmen (oder konsolidierter Abschluss der Gruppe);
- Bankidentitätsnachweis;
- Bescheinigung der CCSS, aus der die Zahl der Arbeitnehmer hervorgeht;
- Bescheinigung über das Recht auf Nutzung des Betriebsstandorts;
- Beschreibung des Projekts (gemäß Excel-Vorlage);
- Kostenvoranschlag für den Bau der Anlage / Kostenschätzung.
Weitere Dokumente können erforderlich sein:
- wenn der Standort der Anlage ein „ZAE-Grundstück“ ist (Artikel 2.2. des Lastenhefts);
- wenn es sich um eine auf dem Dach installierte Anlage mit sogenannten „Leichtbaumodulen“ handelt (Artikel 2.2.1 des Lastenhefts).
Der Minister kann Informationen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den Beteiligten anfordern, um die Notwendigkeit der Beihilfe zu überprüfen.
Höchstbetrag der Beihilfe
| Los 1 (Gebäudedächer, ZAE-Grundstücke) | Beihilfehöchstbeträge in €/kWp | |
|---|---|---|
| Leistungskategorie | Teillos 1a (ohne Speicher) | Teillos 1b (mit Speicher) |
| > 30 kWp und ≤ 200 kWp | 610 | 790 |
| Los 2 (innovativ: Module an Fassaden, Leichtbaumodule auf Gebäudedächern) | Beihilfehöchstbeträge in €/kWp | |
|---|---|---|
| Leistungskategorie | Teillos 2a (ohne Speicher) | Teillos 2b (mit Speicher) |
| > 30 kWp und ≤ 200 kWp | 845 | 1025 |
| Los 3 (Schattenhallen) | Beihilfehöchstbeträge in €/kWp | |
|---|---|---|
| Leistungskategorie | Teillos 3a (ohne Speicher) | Teillos 3b (mit Speicher) |
| > 30 kWp und ≤ 200 kWp | 1100 | 1280 |
Keiner Gruppe (einzige wirtschaftliche Einheit) darf eine Beihilfe für ein oder mehrere Projekte in Höhe eines Betrags von mehr als 40 % des Budgets pro Los zuteilwerden.
Unverbindlicher Mehrjahreskalender
Unbeschadet etwaiger weiterer spezifischer Ausschreibungen veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft hiermit einen unverbindlichen Mehrjahreskalender für die beiden Ausschreibungen im Zusammenhang mit Betriebs- und Investitionsbeihilfen (Marktprämienverträge):
| Jahr der Projektvergabe | Benötigtes Gesamtvolumen (in MW) | Ausschreibung für Betriebsbeihilfe: Ausschreibungsvolumen (in MW) | Ausschreibung für Investitionsbeihilfe: erwartetes Volumen (in MW) |
|---|---|---|---|
| 2026 | mindestens 70 | 40–50 | 30–40* |
| 2027 | mindestens 70 | 40–50 | 30–40* |
| 2028 | mindestens 70 | 40–50 | 30–40* |
* je nach verfügbarem Budget. Je nach den aufeinanderfolgenden Ergebnissen der Ausschreibungen könnte diese Aufteilung angepasst werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Handwerkskammer Abteilung eHandwierk
- Adresse:
-
2, circuit de la foire internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 505
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- https://www.cdm.lu/
Handelskammer House of Sustainability
- Adresse:
- 14, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 450
- E-Mail:
- sustainability@cc.lu
Klima-Agence
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 02 11 90
- E-Mail:
- info@klima-agence.lu
- Website:
- http://www.klima-agence.lu
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Rechtsgrundlagen
ayant pour objet le renouvellement du régime d’aides à la protection de l’environnement et du climat
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