Vertrag zum beruflichen Wiedereinstieg für Arbeitsuchende

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Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi- ADEM) kann Arbeitsuchenden unter gewissen Voraussetzungen anbieten, einen Wiedereinstiegsvertrag (contrat de réinsertion-emploi) mit einem Arbeitgeber abzuschließen. Mit dieser Maßnahme soll den Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt – Arbeitsuchenden ab 45 Jahren, Arbeitnehmern mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Arbeitnehmern mit Behinderung – ein Wiedereinstieg in die Arbeitswelt ermöglicht werden.

Dieser Vertrag sieht einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Aus-/Weiterbildungsinhalten vor. Der Arbeitsuchende erhält so die Möglichkeit, dem Arbeitgeber konkret seine Kompetenzen und Fähigkeiten zu zeigen und gleichzeitig neue Kenntnisse zu erwerben.

Der Wiedereinstiegsvertrag erstreckt sich über 12 Monate.

Betroffene Personen

Der Wiedereinstiegsvertrag wird zwischen der ADEM, dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber geschlossen.

Arbeitsuchende, auf die eine der folgenden Bedingungen zutrifft, kommen für einen solchen Vertrag infrage:

Arbeitgeber, die einen Wiedereinstiegsvertrag abschließen möchten, müssen dem Arbeitsuchenden nach Ablauf des Vertrags eine reale Beschäftigungsperspektive bieten können.

Voraussetzungen

Der Arbeitsuchende muss bereits mindestens einen Monat bei der ADEM gemeldet sein, bevor er einen Wiedereinstiegsvertrag abschließen kann.

Dauer des Vertrags

Der Wiedereinstiegsvertrag wird für 12 Monate abgeschlossen.

Wird der Vertrag im Anschluss an ein Berufsbildungspraktikum abgeschlossen, so wird die Praktikumsdauer bei der Berechnung der 12 Monate berücksichtigt.

Will der Arbeitgeber oder der Arbeitsuchende den Wiedereinstiegsvertrag vor Ablauf der vorgesehenen Vertragsdauer beenden, muss er dies schriftlich unter Darlegung der Gründe bei der ADEM beantragen. Ein Wiedereinstiegsvertrag kann nur mit vorheriger Zustimmung der ADEM vorzeitig beendet werden.

Vergütung

Arbeitsuchende, die kein Arbeitslosengeld beziehen, erhalten eine Vergütung in Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer.

Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld, eine Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsvergütung, eine berufliche Übergangsrente oder das Einkommen für schwerbehinderte Personen beziehen:

  • erhalten diese Bezüge weiter; und
  • erhalten zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 403,38 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird.

Liegt der im Rahmen der oben genannten Entschädigungen oder Einkommen bezogene Betrag unter der Höhe des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer, bezieht der Arbeitsuchende:

  • eine dem sozialen Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeiter entsprechende Entschädigung; und
  • die Entschädigung von 403,38 Euro pro Monat (bei aktuellem Index), die von der ADEM gezahlt wird.

Damit die Zahlung geleistet wird, muss der Arbeitgeber der ADEM jeden Monat eine Anwesenheitsmeldung übermitteln (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsuchenden außerdem auf freiwilliger Basis eine Leistungsprämie zahlen. Diese Prämie ist Bestandteil der Vergütung des Arbeitsuchenden und als solche zu versteuern.

Vorgehensweise und Details

Abschluss des Vertrags

Arbeitgeber, die einen solchen Vertrag mit einem Arbeitsuchenden abschließen wollen, können:

Der Arbeitsuchende kann den ihm von der ADEM angebotenen Vertrag zum beruflichen Wiedereinstieg nicht ohne anerkannten Grund ablehnen (Beispiel für einen anerkannten Grund: Der Vertrag entspricht nicht den Kriterien einer angemessenen Beschäftigung), da ansonsten die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen drohen.

Der Arbeitgeber bestimmt einen Tutor, der den Arbeitsuchenden während der gesamten Dauer des Wiedereinstiegsvertrags unterstützt und betreut. Das Unternehmen, der Tutor und der Arbeitsuchende erstellen innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Vertrags einen Aus-/Weiterbildungsplan. Eine Kopie dieses Plans ist an den Arbeitgeber-Service der ADEM zu schicken.

Der Arbeitsuchende hat während der Dauer des Vertrags Anspruch auf 2 Urlaubstage pro Monat.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ADEM während der Dauer des Vertrags über sämtliche Änderungen zu informieren (per Telefon, Fax, E-Mail, Post).

Arbeitsuchende, die Nachtarbeit verrichten, Überstunden leisten oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten, unterliegen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Vertragsende

Der Arbeitgeber informiert die ADEM schriftlich über die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitsuchenden im Unternehmen.

Wenn der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber den Wiedereinstiegsvertrag beenden wollen, muss diese Absicht der ADEM vorher mitgeteilt werden. Daraufhin überprüft die ADEM die Gründe der Kündigung und erteilt gegebenenfalls ihre Zustimmung.

Wenn der Arbeitsuchende nach Ablauf des Wiedereinstiegsvertrags im Unternehmen eingestellt wird, ist die Dauer dieses Vertrags sowie gegebenenfalls auch die Dauer des Berufsbildungspraktikums als Probezeit anzurechnen.

Hinweis: Sofern der Arbeitsuchende die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt, kann er außerdem die Wiedereinstiegshilfe beantragen.

Wird der Arbeitssuchende nicht eingestellt, muss der Arbeitgeber der ADEM ein Dokument mit folgenden Angaben zukommen lassen:

  • die während des Wiedereinstiegsvertrags erworbenen Kenntnisse; und
  • etwaige festgestellte Defizite.

In diesem Fall sollte der Arbeitsuchende seinen individuellen Berufsberater bei der ADEM kontaktieren, um die künftigen Maßnahmen festzulegen.

Arbeitgeber, die in der Folge Personal einstellen, müssen vorrangig den Begünstigten eines Wiedereinstiegsvertrags einstellen, sofern dieser die erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Profil mitbringt und der Vertrag innerhalb der 3 Monate vor der Einstellung abgelaufen ist.

Der Arbeitgeber muss den Arbeitsuchenden rechtzeitig über die Stelle informieren. Daraufhin hat der Arbeitsuchende 8 Tage Zeit, um zu- oder abzusagen.

Eine Absage kann als Ablehnung einer angemessenen Beschäftigung gewertet werden und die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen nach sich ziehen.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Diekirch

    Adresse:
    7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Luxemburg

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Contact Center für Arbeitsuchende

    Adresse:
    Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Fragen zum Skills-Plang

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Diekirch

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch Luxemburg
    Postfach 7 / L-9201 Diekirch
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Differdange

    Adresse:
    4, place Marie-Paule Molitor-Peffer L-4549 Differdange Luxemburg
    Postfach 5 / L-4501 Differdange
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    1, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
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    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Luxemburg

    Adresse:
    13A, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wasserbillig

    Adresse:
    44, Esplanade de la Moselle L-6637 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Regionalbüro Wiltz

    Adresse:
    20, rue Winseler L-9577 Wiltz Luxemburg
    Postfach 57 / L-9501 Wiltz
    Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Arbeitsagentur (ADEM) Sitz in Luxemburg-Hamm

    Adresse:
    19, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg-Hamm Luxemburg
    Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg

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